Seit wenigen Tagen ist bekannt, dass die Denic als Vergabestelle für deutsche .de-Domains ihre Vergaberichtlinien aufgrund von einem Gerichtsurteil ändern wird. Bisher mussten Internetadresse mit der Endung .de mindestens 3 Zeichen haben und durften nicht mit einer Zahl beginnen. Diese wichtigen Domain Eigenschaften sind in den neuen Regeln nicht mehr enthalten, denn ab Freitag den 23.10.09 um 9 Uhr sollen auch einstellige und zweistellige .de-Domains registrierbar sein.
Neue .de Domainregeln:
- Ein- und zweistellige Domains sind erlaubt
- Zifferndomains sind erlaubt
- Kfz-Kennzeichen als Domain sind erlaubt
- Andere Domainendungen als Domainname sind freigegeben
- Die Mindestlänge beträgt ein Zeichen
Somit werden Domainnamen wie 1.de, go.de, k.de oder hh.de möglich sein. Ob das Sinn macht, halte ich für fraglich. Wenn große Firmen eine Ausnahmeregelung erhalten um Adressen wie www.db.de oder www.vw.de nutzen zu können, macht das Sinn. Nun soll ab Freitag aber jedermann die kurzen Domains registrieren können. Die neuen Denic Regeln sind nicht konsistent mit dem Richtlinien internationaler Domains, denn für com, net, org & Co gilt nach wie vor die Mindestlänge von 3 Zeichen.
Um mein Glück zu versuchen, eine einstellige, zweistellige oder vielleicht sogar eine Zahlen-Domain zu erhaschen, habe ich vorsorglich meine Wunschliste beim Domain-Registrar abgegeben. Wer bei der Denic zuerst kommt, malt zuerst. Nur haben schlussendlich die Registrare die Oberhand über eine ergatterten Domains. Da bereits Domains gehandelt und versteigert werden, die noch gar nicht existieren, lässt sich u.a. vielleicht auch der ein oder andere Registrar zum Geschäft mit den neuen Kurz-Domains hinreißen. Mein Domainlieferant verspricht jedoch ein faires Losverfahren, wenn mehrere Kunden die gleiche Domain bestellt haben. Je Registrar, bzw. Denic Mitglied sind 4 Anmeldungsanträge pro Minute erlaubt – Schauen wir was passiert.






