COACHING AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Elias Fischer (nachfolgend „Coach“ genannt) und dem Klienten als Coaching-Vertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Unter „Video-Call“ ist das persönliche Gespräch mit Video- und Tonübertragung über Internet zu verstehen, vorzugsweise über „zoom“, alternativ über WhatsApp/Telegram.

1. Vertrag

1.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das Angebot des Coaches per Email, über das Web-Interface per Button oder im Video-Livecall bestätigt und sich an den Coach zum Zwecke des Coachings wendet.

1.2 Die Dauer der Vertragslaufzeit ist im Angebot bzw. der Rechnung als „Coaching-Zeit“ definiert.

1.3 Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit dem Ablauf der Coaching-Zeit.

1.4 Die Coaching-Zeit kann unter Umständen nach persönlicher Absprache verlängert werden, um bereits bezahlte Sitzungen noch wahrnehmen zu können.

1.5 Die Kündigungsfrist bei einer monatlichen Ratenzahlung beträgt 14 Tage.

1.6 Bei einer vorzeitigen Kündigung des Klienten (Paket wurde nicht abbezahlt) verfällt sein Anspruch, lebenslänglich auf die im Paket enthaltenen Videokurse zuzugreifen.

1.7 Der Klient willigt ein, bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages durch ihn selbst, die Zusammenarbeit niemals ohne ein abschließendes, persönliches Gespräch zu beenden. Dieses Abschlussgespräch kann vor Ort oder via Video-Call stattfinden, nicht jedoch über Telefon, um das weitere Vorgehen und mögliche Rückzahlungen zu besprechen.

2. Zusammenarbeit

2.1 Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des Klienten. Dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Der Coach steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite.

2.2 Der Klient räumt dem Coaching während der Coaching-Zeit eine gewisse Priorität in seinem Leben ein, damit die gewünschten Erfolge auch eintreten können.

2.3 Der Klient integriert vom Coach ausgewählte Übungen und Routinen in seinen Tagesablauf, die für das Erreichen des Coaching-Ziels essentiell sind. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt dafür 30-60 Minuten täglich.

2.4 Der Klient handelt in der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit, sowie sein Wohlbefinden auch während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.

2.5 Der Klient verpflichtet sich, alle im Rahmen von Einzel- oder Gruppencoachings, Kursen oder Veranstaltungen bekannt gewordenen persönlichen Informationen anderer Teilnehmer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitspflicht umfasst insbesondere persönliche Erlebnisse, Gedanken, Gefühle, Aussagen sowie geteilte Inhalte in Gesprächen, Chats, Gruppenformaten oder schriftlichen Materialien – unabhängig davon, ob diese in Präsenz oder online stattfinden. Die Wahrung der Vertraulichkeit dient dem Schutz jedes Einzelnen und ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit.

2.6 Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Klienten bekannt gewordenen persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen oder sonstigen vertraulichen Informationen während und auch nach Beendigung der Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht umfasst insbesondere Inhalte aus Gesprächen, Coachings, schriftlichen Mitteilungen sowie sämtlichen Dokumentationen, Aufzeichnungen und sonstigen personenbezogenen Daten – unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder digital übermittelt wurden.

3. Termine

3.1 Die Termine für 1:1 Sitzungen werden so gesetzt, dass der Klient weder überfordert noch unterfordert ist, sondern so, dass eine bestmögliche Entwicklung im Tempo des Klienten gewährleistet ist. Dies bedeutet im Schnitt einen Abstand der Sitzungen von 5-15 Tagen.

3.2 Das Vereinbaren neuer Termine obliegt primär der Verantwortung und Initiative des Klienten. Die gebuchten Termine sollten im besten Fall während der Coaching-Zeit stattfinden.

3.3 Der Anspruch des Klienten auf gebuchte Coaching-Sitzungen oder Erstattung der dafür bezahlten Honorare verfällt, wenn die Coaching-Zeit abgelaufen ist und der Klient nicht den Dialog zum Coach gesucht hat, um die Zusammenarbeit zu verlängern, oder der Coach der Vertragsverlängerung nicht zustimmt.

3.4 Das Pausieren des Coachings ist möglich, z.B. wegen Krankheit, Urlaub oder Überforderung. Die Pause muss vom Klient schriftlich z.B. über WhatsApp mitgeteilt werden. Der Umfang der Coaching-Zeit bleibt damit erhalten.

3.5 Während einer Coaching-Pause müssen ggf. vereinbarte Ratenzahlungen weiter erfolgen. Möchte der Klient auch ein Pausieren der Ratenzahlungen, ist dafür ein persönliches Gespräch notwendig, um die weitere Zusammenarbeit zu besprechen (wenn nicht vor Ort, dann nur via Video-Call und nicht Telefon).

Gerichtsstand: Berlin – Stand Feb 2026